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Bedingt durch die Gefahren des Corona-Virus' gilt in den Vereinsräumen ein Hygienekonzept.

Schutz- und Hygienekonzept

 

2019

 COMPUTER CABINETT GÖTTINGEN e.V.

 

           Zum Schutz unserer Mitglieder und Besucher/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Jens Kirchhoff, Sternstraße 7, 37083 Göttingen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands
Soweit und solange damit gerechnet werden kann, dass der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird, ist das Tragen von Mund-Naseschutz verpflichtend.
Jede Person wird vor dem Betreten der Räumlichkeiten oder mit Einteilung in eine gemeinsame Arbeit, auch außerhalb der Räumlichkeiten, darüber aufgeklärt und mit einer Maske ggf. ausgestattet oder aber des Raumes verwiesen.

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung
Soweit Mitglieder oder Besucher keine eigenen Masken haben, wird sie vom Verein gestellt, wenn Vorrat vorhanden ist.  FFP2-Masken oder medizinische Masken werden verklangt.
Bei Umzugsarbeiten oder sonstigen Tätigkeiten, bei denen mehrere Personen dieselben Objekte anfassen, sind möglichst Handschuhe zu tragen. Auch hierüber sind die Betroffenen vorher aufzuklären. Leihweise ausgehändigte Handschuhe werden regelmäßig gereinigt.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle
Eine kontaktlose Fiebermessung ist für den Verein technisch nicht möglich. Daher werden Besucher vor Betreten der Räumlichkeiten befragt,

  • ob sie derzeit Quarantäneauflagen haben bzw. keinen Personenkontakt haben dürfen,
  • ob ihnen für die vergangenen 10 Tage Verletzungen der Hygieneregeln durch Umstände bekannt sind, wie sie sich aus Feiern, dicht gedrängten Menschengruppen, längeren Unterhaltungen oder Sprech- oder Sing-Veranstaltungen o.ä. ergeben können.
  • ob und wo sie vor 10 Tagen oder davor auf Ferbreisen waren,
  • nach Symptomen wie Husten, Heiserkeit, Fieber, Gliederschmerzen, Frostgefühl, Schlappheitsgefühl etc. ,

und bei Verdacht ohne Klärung der Ursachen des Raumes und auf einen unverzüglichen Corona-Test bei der Hausärztin bzw. Hausarzt zu verwiesen. In dringenden Fällen wird hierzu auch die Hotline-Telefonnummer 116 117 mitgeteilt.

4. Handhygiene

  • Mit betreten der Räume bzw. Ankunft am Einsatzort wird ein Desinfektionsspray ausgehändigt und die sofortige Handreinigung verlangt.
  • Es wird ermahnt, sich regelmäßig die Hände zu waschen und hierzu unbedingt Seife zu benutzen, welche auf der Toilette bereit liegt. Frische Handtücher oder Papierhandtücher liegen ebenfalls aus.
  • Händeschütteln zur Begrüßung oder Verabschiedung ist untersagt. Hier gilt auch der Mindesabstand (s.o.)

 

5. Steuerung und Reglementierung des Besucherverkehrs
Besucher und Mitglieder werden am Eingang empfangen und einzeln zum Einsatzort gebracht. Hierzu wird die Eingangstüre geschlossen gehalten. Die maximale Anzahl an Personen in der Räumlichkeit beträgt 8 Personen. Das Parken auf dem Hof ist nur Mitgliedern gestattet, welche nur zeitlich hintereinander ein- oder aussteigen dürfen.

6. Arbeitsplatz und Arbeitszeit
Werkzeug wird nur mit Einmalhandschuhen benutzt, welche bereit liegen.
Arbeiten am selben Gerät sind zu vermeiden, ggf. mit Abstand und immer mit Maske durchzuführen.
Pausen sind mit Abstand am Versammlungstisch abzuhalten.

7. Sanitärraum
Hautschonende Flüssigseife und Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände werden bereitgestellt.
Die Reinigungsintervalle werden erhöht auf jeden Öffnungstag: Vor Beginn jeglicher Tätigkeiten ist die Toilette mit Becken etc. zu reinigen. Putzlappen und desinfizierende Reinigungsflüssigkeit sind öfter und regelmäßig zu erneuern.
Dazu gehört auch die regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen

8. Unterweisung und aktive Kommunikation
jeder Person mindestens ein mal über die Hygiene- und Abstandsregeln.
Aushang entsprechender Hinweisschilder auf der Eingangstüre, im Raum und der Teilette
Laufende Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln
Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts
Benennen eines geeigneten Ansprechpartners für die Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzeptes. Derzeit ist das der 1. Vorsitzende, welcher bei Präsenz oder auch Abwesenheit diese Aufgabe delegieren kann. Das ist den Anwesenden mitzuteilen.
Zur Klärung von Fragen und Streitfälle wird dieser Ansprechpartner verpflichtet.

9. Sonstige Arbeitschutz- und Hygienemaßnahmen
Die Räume werden so reichlich wie möglich belüftet.

Alle Anwesenden tragen sich in eine Liste ein, um Infektionswege hier nachvollziehen zu können.
Das Hygienekonzept liegt zur Einsicht am Pausenplatz aus.
Zu beschaffen und stets nachzufüllen sind (Checkliste)

  • Flüssigseife
  • Handdesinfektionsmittel
  • Papierhandtücher
  • Einmalhandschuhe
  • Mund- Naseschutz-Masken, ggf. auch FFP2
  • Desinfizierendes Reinigungsmittel
  • ausreichende Anzahl Putzlappen zum wechseln / entsorgen

* Listen zur Erfassung der Anwesenheit