Der CCG sieht sich im Prinzip an folgenden Verhaltenskodex gebunden, der im Internet unter Sammlern kursiert:
Classic Computer Collector's Code of Conduct (CCCCC)
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Verhaltenscodex für Sammler von klassischen Computern:
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Der CCCCC ist für den CCG aber nicht ausreichend.
- Er ist erstmal nur auf Computer bezogen (kann aber leicht auf alle Arten von Artefakte erweitert werden)
- Er begründet nicht, warum klassische Computer überhaupt geschützt werden sollen (§1).
- Er ist nur auf Sammler bezogen, und hat nicht die Ausstellung von Computertechnik und die Vermittlung von Wissen in der Öffentlichkeit zum Ziel. Aus §5 lässt sich ableiten, dass Funktionsbereitschaft ein viel höheres Ziel ist als didaktische Ausstellung von z.B. geöffneten Maschinen.
- Er verlangt, dass jeder Computer gleichermassen wertgeschätzt werden muss (§1). Also gibt er keine Kriterien für Notverkäufe oder Not-Auflösungen von Sammlungen, und er gibt keine Kriterien an, nach denen der Wert eines Computers in einer Sammlung eingeschätzt werden kann. Für wichtige Situationen im Leben jedes Sammlers gibt es also keine Regeln.
- §6 sollte so erweitert werden, dass das "Horten" von mehrfach vorhandenen Teilen als Backup für Reparaturzwecke erlaubt ist.